Allgemeine Geschäftsbedingungen Germansec Company GmbH
1. Anwendungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Allgemeine Geschäftsbedingungen Germansec Company GmbH GmbH (im Folgenden: Unternehmen).
(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Unternehmen werden in speziellen Verträgen vereinbart.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ausdrücklich zustimmt.
2. Leistungen des Unternehmens (1) Das Unternehmen bietet Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit, Objektschutz, Veranstaltungsdienste und technische Unterstützung an. Die genauen Leistungen werden im jeweiligen Vertrag spezifiziert.
(2) Das Unternehmen ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen.
(3) Zusätzliche Leistungen, die über den Vertrag hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt dem Unternehmen alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vereinbarten Zahlungen rechtzeitig zu leisten.
4. Haftung und Gewährleistung (1) Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Unternehmen zu melden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Die Vertragslaufzeit wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Datenschutz (1) Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Weitere Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens geregelt.
7. Gerichtsstand (1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
9. Preise und Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich zu den im Vertrag genannten Bedingungen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
10. Vertraulichkeit (1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11. Verwendung von Materialien (1) Alle vom Unternehmen bereitgestellten Materialien bleiben Eigentum des Unternehmens, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Materialien ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.
12. Einsatz von Subunternehmern (1) Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer für die Durchführung von Leistungen einzusetzen, sofern dies erforderlich ist.
(2) Das Unternehmen bleibt auch bei Einsatz von Subunternehmern vollumfänglich verantwortlich.
13. Mitwirkungspflichten (1) Der Auftraggeber unterstützt das Unternehmen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, indem er die erforderlichen Zugänge, Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt.
14. Abnahme der Leistungen (1) Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten.
(2) Beanstandungen sind dem Unternehmen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
15. Streitschlichtung (1) Im Falle von Streitigkeiten wird empfohlen, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Ist dies nicht möglich, ist der Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.
16. Technische Störungen (1) Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch technische Störungen verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
17. Force Majeure (1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, den Vertrag anzupassen oder zu kündigen.
18. Schulung und Einweisung (1) Falls Schulungen oder Einweisungen erforderlich sind, werden diese gesondert vereinbart und berechnet.
19. Haftpflichtversicherung (1) Das Unternehmen verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die alle wesentlichen Risiken abdeckt. Nachweise hierüber können auf Anfrage vorgelegt werden.
20. Schlussklausel (1) Diese AGB treten mit dem Datum ihrer Erstellung in Kraft und gelten für alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien, sofern nicht abweichende Regelungen getroffen werden.
Erstellt am: 22.01.2025